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WEG-Verwaltung

(Eigentümergemeinschaften)


Eine Wohnungseigentümergemeinschaft liegt vor, wenn bei einem nach Wohnungs- eigentumgesetz (WEG) aufgeteilten Mehrfamilienhaus mindestens zwei Personen jeweils das Eigentum an mindestens einer abgeschlossenen Wohnung halten. Bei der Wohnngseigentumverwaltung wird durch den Verwalter das Gemeinschaftseigentum verwaltet, an dem die jeweiligen Eigentümer kein alleiniges Eigentum erlangen können und folglich nur einen Anteil halten. Bei dieser Art von Verwaltung werden u.a. folgende Leistungen erbracht:


Das Verwalterhonorar richtet sich nach dem Leistungsumfang und wird als Pauschale pro Einheit festgelegt. Sollten Sie Interesse an unseren Leistungen als WEG-Verwaltung haben, so bitten wir um Ihre kurze Mitteilung.